Sansidor

Entwicklung des Poolwassers

Als Poolbesitzer ist es wichtig, mit den neuesten Entwicklungen in der Gesetzgebung Schritt zu halten.
Wir bei Xigna (By Sansidor) wissen, wie komplex diese Gesetzgebung sein kann. Deshalb stehen wir bereit, um sicherzustellen, dass Ihr Pool alle Anforderungen erfüllt.
In diesem Newsletter möchten wir Sie über die bevorstehenden Änderungen im Parameterpaket des neuen Schwimmbadgesetzes im Vergleich zu den aktuellen Parametern informieren.
Lesen Sie also bald weiter Hinzufügung von Anforderungen an die Luftqualität Eine neue Ergänzung des Schwimmbadgesetzes sind die Anforderungen an die Luftqualität.
Um die Luftqualität in Innenräumen zu regulieren, wurden Anforderungen an die Luftqualität in das neue Schwimmbadgesetz aufgenommen.
In geschlossenen Räumen in der Nähe von Schwimmbecken muss die Luft bestimmte Qualitätsanforderungen in Bezug auf Trichloramin erfüllen.
Diese Messungen werden an dem Ort vorgenommen, an dem der Luftaustausch und die Luftströmung am geringsten sind.
Schwimmbäder, die Ozon in ihren Becken verwenden, müssen außerdem in jeder Schwimmhalle die Ozonparameter messen.
Neben den Anforderungen an die Luftqualität enthält das neue Schwimmbadgesetz auch Änderungen bei einer Reihe von Wasserparametern.
Wir haben alle (neuen) Parameter für Sie aufgelistet!
Klicken Sie auf die Schaltfläche unten, um die Übersicht herunterzuladen. Laden Sie die Übersicht hier herunterNeue Parameter Das Schwimmbadwasser muss immer noch den Anforderungen des Schwimmbadgesetzes entsprechen, nur sind jetzt einige neue Parameter hinzugekommen.
Neu sind die folgenden Parameter:

  • Bromat
  • Chlorat
  • Chlorid
  • Nitrat
  • Summe der Trihalomethane
  • Intestinale Enterokokken
  • Sporen von sulfitreduzierenden Clostridien

Sind Sie neugierig auf die neuen Parameter und wie Sie sie unter Kontrolle halten können?
Klicken Sie auf die Schaltfläche unten, um alle unsere Infoblätter herunterzuladen! Laden Sie die Infoblätter hier herunterVergessene Parameter Darüber hinaus gibt es auch einige Parameter, deren Messung derzeit noch obligatorisch ist, die aber in Zukunft nicht mehr erforderlich sein werden.
Dies sind die folgenden Parameter:

  1. Messung der kultivierbaren Keime bei einer Temperatur von 37°C (auch bekannt als Koloniezahl bei 37°C).
  2. Cyanursäure messen

Die Messung der Koloniezahl bei 37°C wurde durch die Anforderung von drei mikrobiologischen Parametern ersetzt, und die Verwendung von Cyanursäure ist nicht mehr erlaubt. Haben Sie Fragen?
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