Sansidor

Entwicklung des Poolwassers

Als Poolbesitzer ist es wichtig, mit den neuesten Entwicklungen in der Gesetzgebung Schritt zu halten.
Wir bei Xigna (By Sansidor) wissen, wie komplex diese Gesetzgebung sein kann. Deshalb stehen wir bereit, um sicherzustellen, dass Ihr Pool alle Anforderungen erfĂŒllt.
In diesem Newsletter möchten wir Sie ĂŒber die bevorstehenden Änderungen im Parameterpaket des neuen Schwimmbadgesetzes im Vergleich zu den aktuellen Parametern informieren.
Lesen Sie also bald weiter HinzufĂŒgung von Anforderungen an die LuftqualitĂ€t Eine neue ErgĂ€nzung des Schwimmbadgesetzes sind die Anforderungen an die LuftqualitĂ€t.
Um die LuftqualitÀt in InnenrÀumen zu regulieren, wurden Anforderungen an die LuftqualitÀt in das neue Schwimmbadgesetz aufgenommen.
In geschlossenen RĂ€umen in der NĂ€he von Schwimmbecken muss die Luft bestimmte QualitĂ€tsanforderungen in Bezug auf Trichloramin erfĂŒllen.
Diese Messungen werden an dem Ort vorgenommen, an dem der Luftaustausch und die Luftströmung am geringsten sind.
SchwimmbĂ€der, die Ozon in ihren Becken verwenden, mĂŒssen außerdem in jeder Schwimmhalle die Ozonparameter messen.
Neben den Anforderungen an die LuftqualitĂ€t enthĂ€lt das neue Schwimmbadgesetz auch Änderungen bei einer Reihe von Wasserparametern.
Wir haben alle (neuen) Parameter fĂŒr Sie aufgelistet!
Klicken Sie auf die SchaltflĂ€che unten, um die Übersicht herunterzuladen. Laden Sie die Übersicht hier herunterNeue Parameter Das Schwimmbadwasser muss immer noch den Anforderungen des Schwimmbadgesetzes entsprechen, nur sind jetzt einige neue Parameter hinzugekommen.
Neu sind die folgenden Parameter:

  • Bromat
  • Chlorat
  • Chlorid
  • Nitrat
  • Summe der Trihalomethane
  • Intestinale Enterokokken
  • Sporen von sulfitreduzierenden Clostridien

Sind Sie neugierig auf die neuen Parameter und wie Sie sie unter Kontrolle halten können?
Klicken Sie auf die SchaltflĂ€che unten, um alle unsere InfoblĂ€tter herunterzuladen! Laden Sie die InfoblĂ€tter hier herunterVergessene Parameter DarĂŒber hinaus gibt es auch einige Parameter, deren Messung derzeit noch obligatorisch ist, die aber in Zukunft nicht mehr erforderlich sein werden.
Dies sind die folgenden Parameter:

  1. Messung der kultivierbaren Keime bei einer Temperatur von 37°C (auch bekannt als Koloniezahl bei 37°C).
  2. CyanursÀure messen

Die Messung der Koloniezahl bei 37°C wurde durch die Anforderung von drei mikrobiologischen Parametern ersetzt, und die Verwendung von CyanursÀure ist nicht mehr erlaubt. Haben Sie Fragen?
Klicken Sie hier!

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